Die FSME-Impfung, die nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten ist, wird ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zugelassen. Diese Impfung bietet Schutz gegen alle bekannten FSME-Virus-Subtypen. Empfohlen wird sie, um eine Infektion mit dem durch Zecken übertragenen FSME-Virus zu verhindern. Da die FSME-Impfung nicht kostenfrei ist, sollten Menschen, insbesondere in Risikogebieten, die Chance nutzen, sich ab dem vollendeten 1. Lebensjahr impfen zu lassen, um das Risiko einer FSME-Erkrankung zu minimieren und die eigene Gesundheit zu schützen.
Allgemein
Kinderimpfstoff FSME-Immun Junior ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zugelassen
Impfstoff Encepur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zugelassen
Impfung für alle in Österreich lebenden Personen zu empfehlen
Schnellimmunisierungsschema zur Grundimmunisierung:
- FSME-Immun: 2. Dosis nach 14 Tagen, 3. Dosis 5-12 Monate nach der 2. Dosis
- Encepur: 2. Dosis nach 7 Tagen, 3. Dosis 14 Tage nach der 2. Dosis
- Encepur beschleunigtes konventionelles Schema: 2. Dosis nach 14 Tagen; 3. Dosis 9-12 Monate nach der 2.Dosis
Erstimpfung
FSME-Immun: 2. Dosis nach 1-3 Monaten, 3. Dosis 5-12 Monate nach der 2. Dosis
Encepur: 2. Dosis nach 1-3 Monaten, 3. Dosis 9-12 Monate nach der 2. Dosis
Auffrischung
FSME-Immun:
3 Jahre nach Abschluss der Grundimmunisierung
Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr alle 5 Jahre
ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
Encepur-Schnellimmunisierung:
12-18 Monate nach der Grundimmunisierung
Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr alle 5 Jahre
ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle 3 Jahre