IMPFO
FSME

FSME

Die FSME-Impfung, die nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten ist, wird ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zugelassen. Diese Impfung bietet Schutz gegen alle bekannten FSME-Virus-Subtypen. Empfohlen wird sie, um eine Infektion mit dem durch Zecken übertragenen FSME-Virus zu verhindern. Da die FSME-Impfung nicht kostenfrei ist, sollten Menschen, insbesondere in Risikogebieten, die Chance nutzen, sich ab dem vollendeten 1. Lebensjahr impfen zu lassen, um das Risiko einer FSME-Erkrankung zu minimieren und die eigene Gesundheit zu schützen.

Allgemein

Kinderimpfstoff FSME-Immun Junior ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zugelassen

Impfstoff Encepur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zugelassen

Impfung für alle in Österreich lebenden Personen zu empfehlen

Schnellimmunisierungsschema zur Grundimmunisierung:

  • FSME-Immun: 2. Dosis nach 14 Tagen, 3. Dosis 5-12 Monate nach der 2. Dosis
  • Encepur: 2. Dosis nach 7 Tagen, 3. Dosis 14 Tage nach der 2. Dosis
  • Encepur beschleunigtes konventionelles Schema: 2. Dosis nach 14 Tagen; 3. Dosis 9-12 Monate nach der 2.Dosis

Erstimpfung

FSME-Immun: 2. Dosis nach 1-3 Monaten, 3. Dosis 5-12 Monate nach der 2. Dosis

Encepur: 2. Dosis nach 1-3 Monaten, 3. Dosis 9-12 Monate nach der 2. Dosis

Auffrischung

FSME-Immun:

3 Jahre nach Abschluss der Grundimmunisierung

Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr alle 5 Jahre

ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle 3 Jahre

Encepur-Schnellimmunisierung:

12-18 Monate nach der Grundimmunisierung

Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr alle 5 Jahre

ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle 3 Jahre

Quelle

www.sozialministerium.at/impfplan